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Conthey: Überschwemmungen

Mit 71% der Schadenlast gelten Überschwemmungen als grösste Naturgefahr für den Schweizer Versicherungsmarkt.
Mit 71% der Schadenlast gelten Überschwemmungen als grösste Naturgefahr für den Schweizer Versicherungsmarkt.

Vor den Abflussmessungen des 20. Jh. berichten Archivdokumente, vereinzelt Pegelmarken, über Hochwasser und Überschwemmungen der Rhone und ihrer Seitengewässer. Da historische Aufzeichnungen ab dem 13. Jh. sporadisch meist nur Schadenereignisse berücksichtigen, sind sie vor 1850 noch unsystematisch und lückenhaft. In den Zentralalpen sind Perioden mit niedriger (1641–1706, 1927–75) und hoher (1550–80, 1827–76, 1976–2000) Überschwemmungsdichte nachgewiesen. Grosse Überschwemmungen der Rhone fallen u.a. in die Jahre 1469, 1640, 1726, 1728, 1740, 1764, 1766, 1778, 1782, 1834, 1839, 1849, 1850, 1857, 1860, 1862, 1866, 1868, 1879, 1882, 1897, 1901, 1902, 1920, 1948, 1987, 1993 und 2000; sie betreffen die ganze oder weite Teile der Talsohle. Massgeblich für das Ausmass ist auch der Eintrag der Zuflüsse, wie z.B. Saltina, Vispe, Dranse und Vièze. Einige Grossereignisse haben Spuren in den Sedimenten des Genfersees hinterlassen.

 

Überschwemmungen treten vorwiegend im Sommer (Juni bis August) und Herbst (September und Oktober), seltener im Frühling oder Winter auf. Auslöser sind Starkniederschläge in Form lokaler Gewitter während des Sommerhalbjahrs oder Dauerregen im Winterhalbjahr. Die Analyse der Ereignisse vom August 1987, September 1993 (Brig) und Oktober 2000 (Gondo) nennt extremen Stauniederschlag bei hoher Nullgradgrenze als Ursache. Gletscherabbrüche am Giétroz 1595 und 1818, in Randa 1720, 1819, 1857 und 1867 stauen die Seitengewässer und wirken wie Ausbrüche von Gletscherseen (z.B. Märjelensee 1858) verheerend. Historische Überschwemmungen sind nicht miteinander vergleichbar, da sich der messbare Zerstörungsgrad auf jeweils veränderte Umgebungsbedingungen bezieht.

Wegen ihrer Bedeutung für den Verkehr schützt man Strassen und Brücken durch Dämme und Wehre vor Überschwemmungen. Schon im Mittelalter sind für den Unterhalt zuständige Brückenmeister belegt. Anrainer von Flüssen organisieren sich als Korporationen für Bau und Befestigung von Dämmen, wie z.B. in Brig. Sie erfüllen einen wichtigen Siedlungsschutz und unternehmen grosse Anstrengungen, wie z.B. die Umlenkung des Flusses Vièze 1726/27 in Monthey, die wohl bedeutendste wasserbauliche Massnahme vor der Rhonekorrektion im 19. Jh. Im Ancien Régime ist die Bevölkerung für Prävention und Bewältigung von Überschwemmungen oft auf sich allein gestellt. Die Hilfeleistung der Behörden beschränkt sich auf Befreiung von Abgaben und auf die Anordnung von Nachbarschaftshilfe in Form von Frondiensten. Anrainergemeinden tragen die Hauptlast für Reparatur von Dämmen und Landstrasse, wobei die Lastenaufteilung häufig zu Konflikten und Verzögerungen führt. Die Gesetzgebung von 1818 und 1833 entlastet die Anrainer nur teilweise. Mit einer grenzübergreifenden Solidarität im Rahmen nationaler Spendensammlungen dürfen die Betroffenen vom 19. Jh. an rechnen, insbesondere nach den schweren Überschwemmungen von 1868.

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